AGFW-Veranstaltungen

Unsere Online-Veranstaltungsreihe im Jubiläumsjahr 2021, mit mehr als 50 Veranstaltungen, war ein voller Erfolg.
Wir freuen uns, Sie auch auf weiteren Veranstaltungen unseres Verbandes begrüßen zu dürfen.

Hier finden Sie weitere Angebote des AGFW e. V.

Förderung von Fernwärmeanschlüssen nach dem BEG

05.05.2021, 13:00 Uhr - 05.05.2021, 15:00 Uhr
Zum ersten Januar diesen Jahres startete mit dem Einzelmaßnahmenprogramm der erste Programmbaustein des Bundesprogrammes Effiziente Gebäude (BEG). Innerhalb dieses Programmes ist unter recht restriktiven Bedingungen auch der Anschluss an ein Gebäudenetz, ein öffentliches Wärmenetz oder die Erneuerung eines bestehenden Anschlusses förderfähig. Aufgrund der schnellen Einführung des Programms nach der beihilferechtlichen Genehmigung durch die EU-Kommission hat die veröffentlichte Förderrichtlinie bei an der Fernwärme interessierten Endkunden, Fachplanern und Fernwärmeversorgern einige Fragen offen gelassen. Einige der drängendsten dieser Fragen wollen, wir im Rahmen gemeinsam mit Ihnen und Vertretern der durchführenden Behörde (BAFA) klären. Die Teilnahme ist für AGFW-Mitglieder kostenfrei. Teilnahmegebühr für Nicht-Mitglieder EUR 85,-- zzgl. MwSt. Sofern Sie als Nicht-Mitglied an beliebig vielen Veranstaltungen für EUR 1.495,-- zzgl. MwSt. teilnehmen möchten, schicken Sie bitte eine E-Mail an t.limoni@agfw.de Sie erhalten nach Ihrer Anmeldung direkt den Zugangslink per Mail zugeschickt.

Zum ersten Januar diesen Jahres startete mit dem Einzelmaßnahmenprogramm der erste Programmbaustein des Bundesprogrammes Effiziente Gebäude (BEG). Innerhalb dieses Programmes ist unter recht restriktiven Bedingungen auch der Anschluss an ein Gebäudenetz, ein öffentliches Wärmenetz oder die Erneuerung eines bestehenden Anschlusses förderfähig. Aufgrund der schnellen Einführung des Programms nach der beihilferechtlichen Genehmigung durch die EU-Kommission hat die veröffentlichte Förderrichtlinie bei an der Fernwärme interessierten Endkunden, Fachplanern und Fernwärmeversorgern einige Fragen offen gelassen. Einige der drängendsten dieser Fragen wollen, wir im Rahmen gemeinsam mit Ihnen und Vertretern der durchführenden Behörde (BAFA) klären.